Lichtschießen bei öffentlichen Veranstaltungen
Grundsätzlich kann das Lichtschießen ohne besondere Auflagen bei öffentlichen Veranstaltungen angeboten werden. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit, unseren Sport einem breiten Publikum näherzubringen und neue Interessenten zu gewinnen.
Gleichzeitig ist es sehr wichtig, den rechtlichen Aspekt zu beachten:
Da Lichtgewehre und Lichtpistolen rechtlich als Anscheinswaffen gelten, müssen wir sicherstellen, dass sie für Laien eindeutig als harmlose Sportgeräte erkennbar sind. Das lässt sich einfach durch das Anbringen von bunten Bändern, auffälligen Markierungen oder ähnlichen sichtbaren Elementen erreichen.
Bitte stellt sicher, dass diese Regelung bei allen zukünftigen öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Lichtschießen angeboten wird, umgesetzt wird.
So tragen wir zur Sicherheit bei, vermeiden Missverständnisse und halten uns an die rechtlichen Vorgaben.
Ab sofort ist eine Anmeldung der Mannschaften für den Rundenwettkampf 2025/2026 möglich.
Meldeschuss der Mannschaften: 15. August
Meldeschluss der teilnehmenden Schützen: 31. August
Bitte beachtet, dass auch in diesem Jahr die Anmeldungen nur über das Online Formular angenommen werden. Der Zugang ist nur registrierten Schützen möglich.
Auf den Startkarten für die Landesmeisterschaft 2025 steht aus Versehen:
Einladung zur Kreismeisterschaft 2025.
Bitte lasst euch dadurch nicht irritieren und schimpft nicht auf die Sportleitung des NDSB, die haben viel Arbeit.
Seite 1 von 20