Lichtschießen bei öffentlichen Veranstaltungen
Grundsätzlich kann das Lichtschießen ohne besondere Auflagen bei öffentlichen Veranstaltungen angeboten werden. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit, unseren Sport einem breiten Publikum näherzubringen und neue Interessenten zu gewinnen.
Gleichzeitig ist es sehr wichtig, den rechtlichen Aspekt zu beachten:
Da Lichtgewehre und Lichtpistolen rechtlich als Anscheinswaffen gelten, müssen wir sicherstellen, dass sie für Laien eindeutig als harmlose Sportgeräte erkennbar sind. Das lässt sich einfach durch das Anbringen von bunten Bändern, auffälligen Markierungen oder ähnlichen sichtbaren Elementen erreichen.
Bitte stellt sicher, dass diese Regelung bei allen zukünftigen öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Lichtschießen angeboten wird, umgesetzt wird.
So tragen wir zur Sicherheit bei, vermeiden Missverständnisse und halten uns an die rechtlichen Vorgaben.